Nicht nur Sport und Politik, auch höhere Mächte …

  

greifen in die Niederungen unseres Schachvereins ein: wie wohl alle mitbekommen haben, sind durch den Teil-Lockdown im November alle Amateursportveranstaltungen und somit auch unsere Trainingsveranstaltungen nicht mehr erlaubt. Siehe z.B. hier, speziell die Rubrik Freizeit.

Zunächst die Eckwerte aus dem vierseitigen Startschreiben für alle Staffeln im Bezirk Unterland:
•Wechselfrist für Vereinswechsel endet: Samstag, 31.10.2020.
•Rückmeldung Mannschaften bis Sonntag, 01.11.2020.
•Auslosung der Mannschaften bis Montag, 05.11.2020.
•Abgabe Mannschaftsaufstellung bis 08.11.2020.
•Ergänzung Kontaktdaten und Spiellokal im Portal
•Saisonbeginn: Sonntag 15.11.2020.
•Überweisung der Startgebühren bis 15.11.2020 auf Bezirkskonto Unterland
Das gesamte Startschreiben kann hier eingesehen werden.

Erschwerend kommt hinzu, dass wir seitens unserer Vermieterin bereits jetzt die Aussage erhalten haben, dass unser Gemeindehaus bis einschließlich Ende Dezember nicht „fremd“, also auch nicht an uns vermietet werden darf.

Wie wird das also sein, wenn wir unsere Jahreshauptversammlung nicht ordnungsgemäß abhalten können? Das habe ich aus dem Hickhack um den CDU Parteivorsitz gelernt: Im Gesetz zur Bekämpfung von Auswirkungen der Corona-Pandemie vom 27. März 2020, das sich mit verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen befasst, unter anderem dem Vereinsrecht, steht in Paragraf 5, Absatz 1: „Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.“ Kurzum, ich habe also prima Voraussetzungen den Verein – und vor allem seine Kasse – zu übernehmen 😉

Ergänzung vom 06. Nov. 2020:

Unter Berücksichtigung der aktuellen Landescoronaverordnung vom 01. November – siehe z.B. hier – sehe ich nur diese Möglichkeiten: entweder private Schach-Treffen zweier Personen, die nach wie vor erlaubt sind, oder aber online zu spielen.