Es ist halt wie überall: der Prophet gilt nichts im eigenen Verein

  

Unser Prophet, nennen wir ihn A. (sein Name samt Anschrift sind der Redaktion bekannt), vertrödelt hauptberuflich seine Zeit mit Arbeit und ist dort überwiegend mit Maske unterwegs. Also verzichtete er in weiser Voraussicht auf eine mögliche Maskenpflicht beim Mannschaftskampf darauf, seine Spielstärke einer der Corona-Mannschaften zur Verfügung zu stellen.

Und siehe da, der Prophet könnte richtig liegen, wie sich der überarbeiteten Coronaverordnung vom 9. November siehe hier, und da speziell Kapitel III entnehmen lässt: Da könnte je nach Inzidenzzahlen eine Maskenpflicht am Brett notwendig werden. Andererseits ist noch offen, ob eine Veranstaltung zwölf Personen jenseits der gesetzlich erlaubten Grenze liegen wird. Lassen wir uns überraschen und auch wenn viele unter Entzugserscheinungen leiden, geht im Zweifel die Gesundheit vor.