Neues aus der Regelecke

  

Eine defekte Digitalschachuhr kann jede auch noch so langweilige Turnierpartie aufmischen. Nicht immer ist eine in den letzten Zügen liegende Batterie Ursache eines derartigen Zwischenfalls. Bei sportlich hochrangigen Turnieren ist es deshalb Praxis, dass ein Schiedsrichter alle 30 Minuten seine Runden dreht und die bis dahin an jedem Brett jeweils verbrauchte Bedenkzeit notiert. Dies ist auf unserem Level jedoch zumeist nicht der Fall. Was also tun, wenn eine Uhr plötzlich aus heiterem Himmel ihren Dienst quittiert und überhaupt nichts mehr anzeigt? Art.6.10 der FIDE-Regeln stellt nur lapidar fest, dass eine Schachuhr mit einem offensichtlichen Mangel durch den Schiedsrichter zu ersetzen ist und dieser sodann nach bestem Ermessen die Zeitanzeigen der Ersatzuhr einstellt.

Zunächst sollte grundsätzlich vom Schiedsrichter bzw. dem Mannschaftsführer des Gastgebers vor Partiebeginn geprüft werden, ob eine Anzeige auf dem Uhrendisplay auf einen niedrigen Batteriestand hinweist. Die Uhr ist dann auszutauschen bzw. die Batterie zu ersetzen. Erscheint die Anzeige während der Partie, sollte genug Strom für den Rest der Partie vorhanden sein. Bei einem Erlöschen der Displayanzeige während der Partie sollte der herbeigerufene Schiedsrichter zunächst die beiden Spieler befragen, ob zwischen ihnen Einvernehmen hinsichtlich der bis dato jeweils verbrauchten Bedenkzeit herrscht. Hilfreich sind schon übereinstimmende Aussagen etwa der Art, dass Spieler A ca. 10-15 Minuten mehr Zeit verbraucht hatte als Spieler B, da ja die bislang verbrauchte Gesamtbedenkzeit durch Abgleich mit den anderen Uhren bekannt ist. Sofern Einvernehmen zwischen beiden Spielern nicht hergestellt werden kann, bleibt selbstverständlich nichts anderes übrig, als beiden Spielern jeweils die Hälfte der bislang verbrauchten Gesamtbedenkzeit zuzurechnen.

Stellt der Schiedsrichter im Laufe des Wettkampfs fest, dass an einem Brett die Restbedenkzeit beider Spieler zusammen beispielsweise 10 Minuten größer ist als an den anderen Brettern, obwohl alle Partien gleichzeitig begonnen hatten, ist er ebenfalls zum Einschreiten verpflichtet und hat die Uhr auszutauschen. Kann die Ursache der Abweichung nicht festgestellt werden, sind jedem Spieler 5 Minuten abzuziehen. Stellt sich nach Prüfung oder Befragung der Spieler jedoch beispielsweise heraus, dass Spieler A seinen Hebel öfter nachdrücken musste, um die Uhr von Spieler B in Gang zu setzen, was ihm nicht immer sofort aufgefallen war, sind die 10 Minuten allein bei Spieler B in Abzug zu bringen.

Wichtig: Bei einer Zeitkorrektur durch den Schiedsrichter aufgrund eines Uhrendefekts ist in jedem Falle zu gewährleisten, dass einem davon betroffenen Spieler mindestens 5 Minuten Restbedenkzeit bis zur nächsten Zeitkontrolle verbleiben (Leitlinien zur Regelauslegung der Schiedsrichterkommission des DSB).